BHR Biographisches Portal der Rabbiner

MARCUS, Abraham

  • Aus Tykocin (Tiktin) bei Białystok in Polen, führte nach späterer Anklage eine „ambulatorische Lebens-Art“. Auf Empfehlung des Braunschweiger Hoffaktors und Landesrb. Israel Jacobson wird er 1797 zum Landesrb. der Gft. Ravensberg, Tecklenburg und Lingen berufen, vermutlich mit Sitz in Bielefeld. Erhält 200 Rtl. Gehalt. Die Judenschaft setzt ihn schon kurz darauf ab „als einen dem Trunke ergebenen, zanksüchtigen, unbillig denkenden und mit andern großen Fehlern behafteten Mann“ (Eingabe 26. Nov. 1801). Von Aug. 1798 prozessiert A. M. gegen seine Entlassung
  • die Gemeinde verschleppt den Prozeß. Der Kläger lebt zunächst „bei dem Buchdrucker Fobbe in Minden“, dann um 1803 in Berlin, Papenstr. 6, nach eigener Darstellung als „ein aus seinem Brodte gesetzter, und durch langjährigen Prozeß an Körper und Vermögen zu Grunde gerichteter Mensch“ (1. Juni 1804).

Dokumente

  • GStA Berlin, I, Rep. 32, Nr. 62, Paket 4 Prozeß des Landesrabbiners Abraham Marcus gegen die Judenschaften der Gft. Ravensberg, Tecklenburg und Lingen wegen des ihm von diesen zu zahlenden Gehalts, Jan. 1801 bis Mai 1804
  • StA Münster, Fürstbistum Minden und Grafschaft Ravensberg, Kammerjustizdeputation Minden-Ravensberg 11, Nr. 1-2 Rabbiner Abraham Marcus in Berlin gegen die Judenschaft der Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und Lingen wg. streitiger Landrabbinerschaft und Vorenthaltung des durch interimistischen Vertrag festgesetzten Rabbinergehalts, 1800-08
  • Ebd., Kriegs- und Domänenkammer Minden, V Nr. 92 Judenschaften der Gften. Ravensburg, Tecklenburg und Lingen gegen den Landrabbiner Abraham Marcus wegen des über die Landrabbinerschaft geschaffenen Kontraktes, Bd. III, 1804-1806
  • Ebd., Nr. 93 Ravensbergische Judenschaft gegen den Rabbiner Abraham Marcus wegen des Interim, 1800
  • Ebd., Regierungskommission Bielefeld, Nr. 112, vom 25. Juli 1815, mit der Erinnerung seines Nachfolgers M. Friedheim, „daß vor ungefähr 10 oder 12 Jahr ein Rabbiner von den gewesenen Vorsteher Schiff und zwar einigermaßen mit Grund verfolgt worden ist, durch dessen Brozes [d. i. Prozess] die Judenschaft in 1500 rtl Schulden gerathen, jenen aber das Leben gekostet hat, der Herr Bürgermeister Schröter weis es ganz gut zu bezeugen“.

Literatur

  • Linnemeier, Minden, S. 690f.