21. Okt. 1838 Vertrag als Rabbinatsverweser in Loštice (Loschitz), Mähren, mit Ratifikation des Landesrb. aber nicht der Behörden. Die definitive Anstellung wird ihm verweigert. 1840 Disziplinaruntersuchung gegen ihn
er habe „in der Synagoge Anlaß zu öffentlichen Aergernissen gegeben“
er wird daraufhin aus Loštice ausgewiesen. 1847-1853 Rb. in Jevíčko (Gewitsch), Mähren.
Dokumente
ŽM Prag, Nr. 11.465 und 11.798 über Einstellung in Loštice; ebd. Nr. 11.500 über seine Entlassung; ebd. Nr. 11.501 enthält den „Aufnahms-Contract“ von 1838
ZA Brünn, B14, M614, Z. 24192, vom 22. März 1846 Bericht vom Olmützer Kreisamt, demzufolge R. die dritte Normalschulklasse nicht besucht hat, „und auch der deutschen Sprache nicht vollkommen mächtig sey“; daher (ebd., Z. 39091) keine Bewilligung zur Erteilung des Privatunterrichtes in Jevíkko.
Literatur
Gold (Hrsg.), Judengemeinden Mährens, 1929, S. 207