Sohn des Münsterischen Hoffaktors und Landrabbiners Michael Meyer Breslauer, von seinem Vater zum Nachfolger bestimmt. Nach dessen Tod läßt er sich am 17. Nov. 1789 von Löb Scheyer in Düsseldorf eine Hattara senden, die aber nicht alle Vorsteher überzeugt. Die Wahlversammlung in Telgte am 24. Nov. 1789 gibt ihm mit 50 gegen 34 Stimmen das Amt als Landesrb. des Fsms. Münster, mit Sitz in.Warendorf, am 11. März 1790 wurde er vom Kurfürsten bestätigt.
Dokumente
StA Münster, Fsm. Münster, Hofkammer XXIII, Nr. 27, Bl. 27-42, Protokoll der Versammlung in Telgte; weitere Quellen bei Schnorbus, Quellen, S. 25-26, 31, 97. Seine Einsetzungsurkunde ediert von Bernhard Brilling in Udim 3 (1972), S. 49-54.
Publikationen
Eine Approbation aus Münster, 1790; Löwenstein, Index, S. 36.
Literatur
Carl Rixen, Geschichte und Organisation der Juden im ehemaligen Stifte Münster, Diss. Münster 1906, S. 39: Die Judenschaft lehnt es ab, den vom Vater vorgeschlagenen Sohn zu wählen. Der schreibt dem Bischof daß „ich nebst vielen Universitäten und großen Lehrern auch unter meinem seligen Vater soviel Studia und Praktik erworben, daß ich mich zu einem Rabbiner vollständig qualifiziere“.