Sohn des Moses D., Dajan in Frankfurt/M., um 1779 besetzte er den fünften Rangplatz unter den sechs Dajanim
1795 wurde er zum Vorsitzenden der ersten Kammer des rabb. Gerichtshofs und damit zum ersten der Dajanim gewählt. Sein Amt ging auf den vormaligen kurtrierischen Oberrb. Süßkind Gundersheim über.
Publikationen
Eine Approbation, datiert 6. Dez. 1793; Löwenstein, Index, S. 50.