1804 Unterrb. in Abterode, Hessen, und Dajan in Kassel, unter dem Westphälischen Königreich wird er nach Prüfung vor dem Konsistorium 1809 zum Oberrb. für das Weser-Departement mit Sitz in Bielefeld bei 500 Tl. Gehalt eingesetzt. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über die alten Gften. Minden, Ravensberg, Osnabrück und Hessen-Schaumburg sowie den Kanton Hameln bis nach Coppenbrügge, vermindert sich aber 1811 um die französisch annektierten Gebiete nördlich der Linie Lippemündung-Lauenburg (also um ganz Minden und einen Teil von Ravensberg), sowie 1813 um Schaumburg mit Rinteln, so daß sein Sprengel schließlich auf die Gemm. Bielefeld und Vlotho zusammenschmolzen ist, die ihm kaum mehr 200 Tl. zahlen können. Bei der preußischen Besitznahme ist er der einzige Rb. Westfalens, nach dem Eintreffens seines Landsmanns Sutros in Münster klagt er über die „grausame Verfolgung“ durch den neuen Rivalen. Mit Erlaß vom 22. Sept. 1815 erhält er Minden zurück
nach langer Auseinandersetzung mit Sutro wird ihm Sept. 1825 die prov. Verwaltung des Paderborner Landesrts. zugesprochen. Reformgesinnt.
Dokumente
Rabbinerliste des Westphäl. Kgrs. vom 15. März 1809; Sulamith II, 2, S. 298
StA Münster, Regierungskommission Minden, Nr. 146, Petitionen um Rückgliederung der Gft. Minden in seinen Sprengel, 1815
Ebd., Reg. Münster Nr. 17.168, Bl. 6-19 seine Bewerbungen um die Vereinigung des Münsterischen Rabbinatsbezirk mit dem seinen, 1815. Gern betont er, daß „ich ein geborener Preuße bin, und mich stets ein strengsittlichen und friedliebenden Lebenswandel befleißiget, wie es ein Rabbiner geziemt“ (7r)
StA Detmold, M1-IL Nr. 281 Personalakte 1815- 1826, darin Blatt 5-11 Klage gegen Sutro vom 10. Aug. 1815; der Bielefelder Stadtdirektor Delius attestiert ihm unter demselben Datum: „Herr Friedheim qualificirt sich nicht nur durch ausgebreitete Kenntnisse, sondern auch wegen seines untadelhaften moralischen Charakters und unbeflekten Lebenswandels ganz vorzüglich zu der Stelle, so wie auch seine wahrhaft patriotischen Gesinnungen ihm eben so sehr zur Ehre gereichen als sie dem Staate nützlich sind“
CAHJP Jerusalem, „Bielefeld“, S 144/6, Bl. 1f Brief an Landrat von Borries bzgl. Bericht über Gemeindeetat, 5. März 1821.
Publikationen
Rede zur Siegesfeier 1815.
Literatur
Brilling, „Zur Geschichte des Rabbinats in Paderborn“, Udim ..., S. 21
Herzig, Westfalen, S. 45f
Einwohner - Bürger - Entrechtete. Sieben Jahrhunderte jüdisches Leben im Raum Bielefeld, hrsg. Stadtarchiv Bielefeld, Bielefeld 1988, S. 97, zitiert aus Landrat von Borries’ Bericht „Über den Zustand der Juden in Stadt und Kreis Bielefeld“, 1817, die Einschätzung F.s als „unwissenden, rohen Menschen“