Sohn des Kriegslieferanten Hirsch G. und Enkel des kurkölnischen Heereslieferanten Hayum G. aus Mainz, 1752 Schwiegersohn eines Heidelberger Gemeindevorstehers, 1755 Schutzjude in Frankfurt/M., 30. Mai 1763 vom trierischen Erzbischof berufen zum Landesrb. des Niedererzstift mit Sitz in Koblenz. Am 30. Nov. 1764 wird sein Sprengel auch auf die Herrschaft Runkel und das Amt Dierdorf ausgedehnt, was die dortigen Juden aber anfechten und am 15. Juli 1767 rückgängig machen lassen. Bei Einnahme von Koblenz durch die französischen Revolutionstruppen flüchtete G. am 23. Okt. 1794 auf die Festung Ehrenbreitstein und blieb dort bis zur Blockade der Festung durch die Franzosen
1796 kehrte er nach Frankfurt/M. zurück, wo er in Nachfolge des Samuel Drach das Amt des ersten Dajan des Frankfurter rb. Gerichtshofs erhielt.
Dokumente
LHA Koblenz, 1c/8168 S. 143-150, Einsetzungsdekret des trierischen Kurfürsten für „Rabiner Süskind Hirsch Gundersheim in unserer Haubtstadt Coblenz“, 30. Mai 1763, in zwei späteren Abschriften
StadtA Frankfurt, Best. Judenschaft, Ugb D 32, Nr. 58 Hirsch Heyum Gundersheim, die Beybehaltung der Stättigkeit vor seinen Sohn Süßkind Hirsch Gundersheim Ober-Rabbiners in dem Ertz-Stifft Trier betr
Ebd., Juden wider Fremde Ugb D 83, Nr. 82, enthält die Beschwerde des fast Siebzigjährigen gegen eine am 6. April 1799 gegen ihn verhängte Geldbuße, weil er einen 1793 mit der Hanna Herz geschlossenen Ehekonsens nicht honoriert habe. „Die in selbigem bemeldete Tochter des bendorfer Schuzjud Herz Seligmann, eine freche Weibsperson von gutem Aussehen, die ihren Prozeß persönlich zu betreiben weiß, ließ sich den feinen Plan zu einer Geldschneiderei [...] entwerfen, und belangte mich aus einem angeblichen Eheversprechen vor dem sogenannten Churfürstlich-Trierschen Officialat zu Limburg an der Lahn“ (einem Winkeltribunal von eineinhalb Beschäftigten in den rechtsrheinischen Restbeständen des Kurfürstentums).
Publikationen
Meqor H. ayyim und ‘At. äräth S. evi, Kasuistik über Menstruationsunreinheit, zu YD Niddah, Offenbach 1798, 136 Bl.
Epigraphik
Grabstein Nr. 2634, Inschrift bei Horovitz, ’Avne Zikkaron , S. 526, Nr. 4406.
Literatur
Horovitz, Frankfurter Rabbinen IV, S. 75, 101
Dietz, Stammbuch, S. 131
Schwarz, Däräch ha-Näšär, S. 4
Löwenstein, Kurpfalz, S. 231
EJ dt. VII 721 (hat als Sterbejahr 1803)
Thill, Lebensschicksale jüdischer Koblenzer, S. 20
Resmini, „Jüdische Gemeinde“, S. 265: „vermutlich personengleich mit Chaim Loeb Gundersheim“
Cohen, Landjudenschaften, Bd. I, S. 39-43, mit Mitteilung des erzbischöflichen Genehmigungsschreibens zu seiner Anstellung und einer Klage von 1768 gegen angeblichen Mißbrauch seiner Bannbefugnis; ebd., S. 120-131 über die angeblich erschlichene Anstellung in Wied-Runkel