BHR Biographisches Portal der Rabbiner

KALLMANN, Max Bär

  • Geb. 26. März 1795 in Kochendorf bei Neckarsulm,
  • Gest. 1886 in Lehrensteinsfeld
  • Sohn des Rb. Löw K. und der Edel Joseph, beschäftigt sich in den ersten drei Jahrzehnten seines Lebens ausschließlich mit rb. Studien. Bis zum Alter von 15 J. lernt er unter Anleitung des Vaters, dann Arbeit als Hauslehrer und weitere Studien insbes. bei Seckel Wormser in Michelstadt und 5 1/2 Jahre lang bei Joseph Maier Schnaittach in Freudental. 27. Okt. 1830 imm. Heidelberg, wo er bis März 1833 studiert. Ordinationen von Sal. Fürst in Heidelberg und Wormser in Michelstadt (23. bzw. 25. Dez. 1832) sowie M. H. Seligsberg in Fellheim (Freitag vor dem Sabbat Noah. 5593). Besteht am 14.-19. April 1834 die Erste württ. Staatsprüfung als vorletzter von fünf Kandidaten. Juni 1834 Rabbinatsverweser in Buttenhausen b. Münsingen, fällt August 1836 bei der Zweiten Staatsprüfung durch und besteht sie erst März 1838 im erneuten Anlauf
  • wird 24. Mai 1841 definitiv als Bezirksrb. in Buttenhausen angestellt. 7. Dez. 1842 in Bayreuth Heirat mit Jette Hechinger aus einer angesehenen dortigen Familie. Er ist von seiner Gemeinde nicht respektiert
  • auf seinen Wunsch nach Versetzung wird er am 8. Febr. 1858 zum Bezirksrb. in Lehrensteinsfeld ernannt, wo man ebenfalls mit seinen Leistungen unzufrieden ist. Die Oberkirchenbehörde legt ihm schon 1861 nahe, in den Ruhestand zu treten.

Dokumente

  • CAHJP Jerusalem D/Ba28/235, Bl. 18, Trauregister Bayreuth
  • StA Ludwigsburg E 212/ 125, vom 11. Aug. 1844 Bewerbung in Lehrensteinsfeld: „Der Gedanke an meine unglückliche Mutter und unversorgte Schwester, war mir bei meinem Studium ein besonderer Antrieb, mit Eifer auch unter den härtesten Kämpfen und Entbehrungen mein Ziel zu verfolgen“. Am 10. Juli 1856 ersucht K. die Oberkirchenbehörde, nicht mehr predigen zu müssen. Dieselbe Akte enthält „Worte zur Einsetzung des Rabb. Kallmann als Rabbiner zu Lehren, den 8. Mai 1858“
  • Ebd., E 212/135, vom 18. April und 12. Mai 1833, Meldung zur Staatsprüfung mit Unterlagen
  • HStA Stuttgart Best. E 201c, Büschel 40 Buttenhausen vom 15. Feb. 1841; Freudental vom 14. Sept. 1857; Lehrensteinsfeld vom 26. Aug. 1844; 25. Jan. 1858 und 11. Feb. 1861, Gutachten der Oberkirchenbehörde über seine schwachen Amtsleistungen. Es sei von Anfang an deutlich gewesen, daß „nun Kallmann allerdings zu den schwächern im Wissen gehört“ (1841), bzw. er „etwas beschränkten Geistes ist, als Prediger nicht zu fesseln weiß und überhaupt sich nicht gerade leicht in seinem Amte bewegt“ (1858). Erst spät läßt die Oberkirchenbehörde sich erweichen, ihn zu versetzen, bereut aber den Schritt bald. Er sei auf peinliche Weise hilflos, „als Prediger nahezu völlig unfähig“; die Gemeinde schäme sich für ihn. Er „hat, was seine beschränkten Kräfte vermochten, gewissenhaft geleistet, auch stets einen sittlichen und frommen Wandel geführt, was eben seine dermaligen Amtsuntergebenen abhielt, klagend gegen ihn aufzutreten“ (1861).

Literatur

  • Genannt als „D. Hr. Rabb. Kallmann z. Buttenhausen“ unter den Spendern für die Witwe des Rb. Seckel Wormser in Michelstadt; AZJ 1848, S. 584
  • Tänzer, Württemberg, S. 73
  • Franke, Heilbronn, S. 68, 75
  • Sauer, Württemberg, S. 56, 120
  • PK Baden-Württemberg, S. 60 (mit der Behauptung, er habe keine akademische Bildung gehabt), 105
  • Wilke, Den Talmud und den Kant, S. 420.