Religionsweiser in Kundratice (Kundratitz) bei Hartmanice (Hartmanitz), Westböhmen, Rabbinatsdiplom von den Rb. in Pilsen und Písek
vermöge Studiendispens von 1858 als Rb. anerkannt.
Dokumente
ÖStA/AVA Wien, Neuer Kultus, Isr. Kultus, D 5, mit den Dispensverfahren; am 9. Sept. 1857 ergeht Ablehnung; er habe „nicht dargethan, daß er sich eine solche wissenschaftliche Vorbildung angeeignet, welche den Abgang der vorgeschriebenen Studien ersetzen könnte“. Am 16. Dez. 1858 Genehmigung. Er sei „ein gebildeter, achtbarer und in israelit. Kultusangelegenheiten befähigter Mann“.