Um 1797 Rb. in Zeckendorf als einer der beiden fürststiftlich-bambergischen Unterrabbiner, als solcher zuständig für die stiftischen (im Unterschied zu den ritterschaftlichen) Juden
137 1/2 fl. Gehalt.
Dokumente
CAHJP Jerusalem D/DR1/1; nach Darstellung der Gemeindevorsteher in Forchheim vom 29. Dez. 1825 „war von jeher in der ganzen Provinz Bamberg ein Oberrabiner und 2 Unterrabiner, der Sitz dieser 3 der Eine in Bamberg, der 2te in Zeckendorf und der 3te in Burgkunstadt“.
Literatur
Eckstein, Bamberg, S. 179
Ad. Eckstein, „Kultusgemeinde Bamberg“, S. 49, 55.