BHR Biographisches Portal der Rabbiner

NIEDERWERRN, Samuel

  • Geb. vor 1722 in Wallerstein,
  • Gest. 4. Okt. 1790 in Heidingsfeld bei Würzburg
  • Sohn des Benjamin-Wolf b. Moses Öttingen
  • talmudische Ausbildung vermutlich in Prag. Hoffaktor, Parnas und vor 1783 auch Unterrb. der würzburgischen Ritterschaft (Unterland des Kanton Baunach im Fränkischen Ritterkreis) mit Sitz in Niederwerrn. Bewerber um das würzburgische Landesrt. in Heidingsfeld
  • in einer Petition an Fürstbischof Ludwig behauptet er am 6. Juni 1782, er sei gewählt, aber vom derzeitigen Hoffaktor verdrängt worden, damit ein „ausländischer Rabbiner“ (d. i. Löb Fernbach aus Berlin) die Stelle erhielte. Er verliert aber die Wahl mit 8 : 15 Stimmen. Zur selben Zeit verklagen ihn die ritterschaftlichen Juden, seit dreißig Jahren 50.000 fl. bei der Rechnungslegung unterschlagen zu haben und lassen sein Vermögen arretieren. Seine Rabbinerstelle räumt er 1783 zugunsten seines Schwiegersohns Ascher Löw (des späteren Karlsruher Oberlandesrb.)
  • um 1788 ist er in Heidingsfeld bei Würzburg ansässig, dort Gemeindevorsteher. Seine Frau Resla, Tochter des Chaim Hakohen, überlebte ihn
  • eine weitere Tochter Kreinle war Mutter des Fürther Schulhauptes Wolf Hamburger.

Dokumente

  • StA Würzburg, W.C. 101, G 16353 Akten des Judenamts Würzburg betr. Bewerbung des ritterschaftlichen Unterrb. Wolff zu Niederwerrn um die fürstl. Landoberrabbinerstelle in Heidingsfeld, 1782ff, zusammengefaßt bei Bamberger, Würzburg, S. 50-59
  • StA Würzburg, Judenschaft 35c, Fasz. 412, Güterinventar, ’Infentaryum šäl ‘izvon ha-manoah. p[arnas] um[anhig] mo[renu] ha-r[av] Zanwwil Niderwwe‘rn z. l. mi-ka’n, gest. am 26. Tischri 551. Keine Bücher erwähnt. Vorne Aufzählung der Hinterbliebenen; er hat zwei Söhne Chaim in Niederwerrn und Judel in Höchberg, sowie sechs Töchter Hendel, Sarle, Kreinle, Gitle, Keile und Jetle
  • CAHJP Jerusalem, D/Wu1/2, Bd. II, S. 74, Abraham Bings Kopialbuch, erwähnt seine beiden Söhne.

Publikationen

  • Halachische Korrespondenz mit Ez. Landau in dessen Noda‘ bIhudah, Bd. I, EE 14. Der Prager Oberrb. nennt ihn hier seinen Freund (’ahuvi).

Literatur

  • Hamburger, Ša‘ar ha-Zeqenim, Vorrede, mit genealogischen Daten
  • Bamberger, Würzburg, S. 50-59, 79: er durfte Zeremonialsachen nur mit jedesmaliger Vollmacht des würzburgischen Landesrb. vornehmen und in Zivilprozessen zwischen Juden nur dann Recht sprechen, wenn beide Parteien ihn statt des Landesrb. zum Richter wünschten
  • PK Bavaria, S. 529
  • Cohen, Landjudenschaften, Bd. II, S. 940.