Sohn des Mordechai Ö., Schüler des Ortsrb. Hirsch Samotsch, übernimmt 1801 selbst die Leitung der Glogauer Jeschiwa
Munk, Zedner und Sachs lernen bei ihm. 1804 Heirat mit Libe Rösel (st. 1859). 1816 Rb. in Glogau, 1820 Dajan in Berlin. Gibt Talmudunterricht an der Zacharias-Veitel- Ephraimschen Lehranstalt u. a. Stiftungen Berlins. Nach dem Ableben des Vizeoberlandesrabbiners M. S. Weyl 1826 Vorsitzender des Berliner rb. Gerichtshofs, offiziell nur als „Rabbinatsverweser“, Aufseher über das Lehrer- und Rabbinerseminar von J. Heinemann, welche Tätigkeit er aber schon 1827 aufgibt. Vertreter des traditionellen Rts, ironischerweise wird gerade er von der Regierung der „Nachahmung christlicher Sitten“ beschuldigt, als er den neuen Friedhof an der Schönhauser Allee am 29. Juni 1827 mit einer deutschen Rede einweiht.
Publikationen
Gutachten in Ferdinand Falkson, Gemischte Ehen zwischen Juden und Christen. Dokumente, Hamburg 1847, S. 70f
Sechs Approbationen, datiert Berlin 1821-1846; Löwenstein, Index, S. 156, unter dem Namen „Jakob Mose b. Mordechai Öttinger“.
Epigraphik
Grab 195A für ihn und seine Frau auf dem Friedhof Schönhauser Allee; Köhler und Kratz- Whan, Schönhauser Allee, S. 144; Zeugnisse jüdischer Kultur, S. 129; Brocke (Hrsg.), Schönhauser Allee, S. 46f.
Bildmaterialien
Bildnis JNUL Jerusalem, Schwadron Collection, reproduziert in JL; Lucas und Heitmann, Glogau.
Literatur
Zunz am 6. Juni 1820: „Gegenwärtig ist hier ein Dajan aus Glogau, welcher alle Sonnabend in der alten Synagoge den Pereck in sehr gutem Deutsch erklärt. Er ist zwar kein Redner - aber die richtigen Casus sind auch gut“ (Glatzer, Zunz, S. 107)
Orient 1842, S. 162, vermißt jedes jüdisch-religiöse Leben in Berlin; schuld sei „unser träges Rabbinatsverweser-Institut sammt seinem Vetter dem philiströsen Vorsteher-Collegium“
Orient 1843, S. 267, 282, über Predigt zur Tausendjahrfeier Deutschlands
AZJ 1845, S. 634-638, Widerstand gegen die von Sachs angeregte Synagogenreform
Orient 1845, S. 200, zum 25jähr. Amtsjubiläum
AZJ 1850, S. 308f, zum 70. Geburtstag
AZJ 1850, S. 424, Rechtsgutachten
AZJ 1854, S. 43, 69 zur Goldenen Hochzeit
AZJ 1858, S. 399f, Grundsteinlegung zum Neubau des jüd. Krankenhauses
AZJ 1859, S. 261, Empfehlung für Mazzotmaschinen
AZJ 1860, S. 541, gestattet die Beisetzung von Reformprediger Holdheim in der Ehrenreihe
Ben-Chananja 1860, S. 671
Israelit 1860, S. 309f: „In allen Gegenden unseres Vaterlandes leben seine Schüler, unter denen viele als Rabbiner fungiren; viele namhafte Persönlichkeiten der jüngeren Generation hat er durch sein Zeugniß in die rabbinische Laufbahn eingeführt. Steht in Preußen auch jede Gemeinde selbstständig da, so hat doch sein Einfluß auf dieselben weit hinausgereicht; in allen wichtigen Angelegenheiten kannten die Gemeinden nur seine Autorität, und in der uneigennützigsten Weise ertheilte er dieser seinen Rath, gab er jener sein Guthachten und versah ganze Gegenden mit Cultusbeamten, namentlich mit šoh. at. im yere’im“. Der Autor räumt ein: „Sein Wirken war ein stilles und bescheidenes; darum aber war sein einfaches Wort in entscheidenen Momenten von nicht geringerem Einfluß“
JE IX 448; erwähnt handschriftlichen Nachlaß talmudischer Vortragsskripten
A. H. Heymann, Lebenserinnerungen, Berlin 1909, S. 247-249, bei Richarz, Jüdisches Leben, S. 224-225: „Oettinger war einer der bravsten und würdigsten Männer und ein großer Talmudgelehrter, ebensowenig selbst- als gewinnsüchtig [...] Bei allen guten Eigenschaften, die der Mann besaß, war er aber am allerwenigsten geeignet, dem Amt eines Rabbinatsverwalters vorzustehen, und man nannte ihn ironisch Rabbinatsverweser, d. h. einer, der das Rabbinat verwesen läßt. Er war ein schwacher, ängstlicher Mann, der sich leicht ins Bockshorn jagen und von jedem, der es darauf anlegte, überrumpeln ließ. Machten ihm Freunde hierüber Vorstellungen, so antwortete er: ’Ich werre mich mit die Leut nischt zänke’„
JL IV1 641f
Wininger VII 355
Eliav, Jüdische Erziehung, S. 278, 378
Lucas und Heitmann, Glogau, S. 252f
Fehrs, Heidereutergasse zum Roseneck, S. 30f., 38f
Brämer, Rabbiner und Vorstand, S. 116, 151
Wilke, Den Talmud und den Kant, S. 52, 118, 302, 340f, 604, 625, 628.