Ordiniert vom Prager Bet-Din und drei böhmischen Kreisrabbinern
in den humanistischen Disziplinen Autodidakt, 1840 Religionsweiser und Rabbinatsverweser in Nýrsko (Neuern), Westböhmen
am 22. Juli 1850 bestät. als Rb., nachdem er von den Pflichtstudien dispensiert worden war und eine Prüfung aus den Lehrgegenständen der 7./8. Gymnasialklasse, des Naturrechts, der Ethik und der Pädagogik abgelegt hatte. 21. Nov. 1853 ernannt zum Rb. in Rakovník (Rakonitz), Zentralböhmen, 24. Okt. 1867 vereidigt als Prachiner Kreisrb. mit Sitz in Březnice (Bresnitz), Südwestböhmen
um 1877 befand sich sein Amtssitz in Strakonice (Strakonitz). Er übte sein Kreisrt. bis 1880 aus.
Dokumente
SÚA Prag, ČG Vš., oddìlení 1841-1855, svazek 18/3/116, mit Anstellung in Nýrsko und in Rakovník
Nach einer Mitteilung aus Wien vom 19. Febr. 1850 in ZA Brünn, Moravské místodržitelství - presidium, sign. 2/20, habe „der provisorische Lokal-Rabbiner Samuel Pražak zu Neuern in Mähren“ [sic] die Einberufung einer Versammlung zur Umlage der Kultusausgaben vorgeschlagen, nachdem „durch die Aufhebung der Judensteuer der Schlüßl hierzu verloren gegangen ist, und dadurch die bisherigen Einrichtungen zu verfallen drohen“
ŽM Prag, Nr. 67.768, mit Anstellung als Prachiner Kreisrb.
Publikationen
„Freisinnige Stellen im Talmud“, Die Neuzeit 1870, S. 468.
Literatur
Orient 1846, S. 196, erwähnt „Prediger Praczak, welcher letzterer mit der Zeit gleichen Schritt zu halten strebt“
Abendland 1865, S. 120, 142f. Während unter den Juden von Rakovník „Schule und Umgangssprache čechisch sind“, hält er auch begnadete dt. Predigten, zugleich ist er Lehrer für Französisch, Italienisch und jüd. Religion an der Realschule. Seine religiöse Devise ist „die stete Umgestaltung der Cultformen nach den geistigen Zuständen der Gegenwart“
Schematismus, 1869, S. 90
Trauungsbefugnis für „Samuel Pražak zu Strakonitz im ganzen ehemaligen Piseker Kreise“, lt. Durchführungsverordnung vom 20. Juni 1877
Lippe 1879/81, S. 374
Gold (Hrsg.), Judengemeinden Böhmens, 1934, S. 69
Roubík, „Kultus- und Schulverhältnisse“, S. 335f, über seine Eingabe vom 25. Jan. 1850.