BHR Biographisches Portal der Rabbiner

SCHEUER, Löb (hebr. Juda-L.)

  • Geb. 1733 in Frankfurt/M.,
  • Gest. 24. Jan. 1821 in Düsseldorf
  • Sohn des Rb. Aron-Arend S. und der Caroline Schiff, 1776 Vize-Landesrb. des Fsm. Lippe mit Sitz in Detmold, 1779 Landesrb. der Hzmer. Jülich-Berg mit Sitz in Düsseldorf. Durch die französische Annexion der Rheinlande (1795) gehen zwei Drittel seines Sprengels verloren, nach Gründung des Ghzms. Berg (1806) wird auch im verbleibenden Gebiet den jüd. Vorständen das Exekutionsrecht für die Kultussteuer entzogen
  • erst 1811 wird ihm sein Gehalt wieder gezahlt. Nach dem Düsseldorfer Memorbuch habe er „eine große Zahl von Schülern ausgebildet, von denen viele wieder selbst ein Rabbinat bekleideten“. Er war verheiratet mit Henriette Schiff aus Frankfurt/M.

Dokumente

  • StA Detmold, L 77/A Nr. 5346 Der Landrabbiner Löb Arend Scheuer und die sich von demselben angemaßte Gerichtsbarkeit, 1776-1778
  • HStA Wiesbaden, Abt. 370, Nr. 1578, Gesuch um Erweiterung seines Sprengels auf das gesamte Großherzogtum, u. a. auf die bisher die Rabbiner in Diez, Frankfurt, Koblenz und Neuwied konsultierenden Juden des Sieg-Departements, 1809
  • HStA Düsseldorf, Ghzm. Berg, 9951, Bl. 1-2 enthält sein Schreiben vom 10. Juli 1809 über Sprengelgrenzen, Rabbinerfunktionen und Gebühren; S. beantragt das Oberrabbinat für das ganze Ghzm. Berg. Der Düsseldorfer Maire rät ab in seinem Gutachten vom 9. Nov. 1809, weil dem Rb. „das allgemeine Urtheil, wohl Rechtschaffenheit, aber ihm durchaus kein[en] Geist, oder sonst nöthige Fähigkeiten zuspricht“. Auch habe er, voll von Vorurteilen, sich jüngst gegen die Reform des Begräbniswesens aufgelehnt. S. „ist ein alter finsterer Mann, an die 70 Jahr, der zu wenig Bildung hat, als daß er seine Gemeinde-Gliedern durch Gottesdienstliche, oder auch durch Gelegenheits-Reden erbauen könnte, er versteht nicht einmal die Deutsche Sprache, um sich in derselben seiner Zuhörer vertraulich zu machen“. Am 23. Aug. 1811 petitioniert S., er habe seit 1796 kein Gehalt mehr bekommen; auf Entscheid des Innenministers vom 7. Sept. 1811 wird ihm der Anspruch auf das rechtsrheinische Drittel seines Gehaltes zuerkannt
  • PSA Brühl, Düsseldorf St. 1821 Nr. 63, wonach „der hiesige Stadt- und Land-Rabinner Löb Aaron Scheer sechs und achtzigjährigen Alters [...] am Sonntag den acht [!] und zwanzigsten dieses Monaths des Abends um eilf und ein halb Uhr in der Casernenstraß unter Nummer 1022 gelegenen Behausung mit Tode abgegangen sey“.

Publikationen

  • Eine Approbation, datiert Düsseldorf 21. Dez. 1793; Löwenstein, Index, S. 184.

Epigraphik

  • Suchy, „Düsseldorfer Rabbiner“, S. 50 Abb. des Grabsteins.

Literatur

  • Nachruf in H. atham Sofer, 321dff
  • Nachruf seines Krefelder Amtsbruders Löb Carlburg, Šaloš Yevavoth, hrsg. Meijer Roest (nach der Hs. Amst. Rosenth. Cat. S. 1171 Nr. 13), Mainz 1886
  • Wedell, Düsseldorf, S. 170-181, 230f
  • Salomon Samuel, Geschichte der Juden in Stadt und Stift Essen, Essen 1905, S. 83, über seine Eröffnung der Essener Synagoge am 26. Febr. 1808
  • EJ eng. X 466 nennt ihn fälschlich „Judah Loeb Senever“
  • Guenter, Lippe, S. 92
  • Suchy, „Düsseldorfer Rabbiner“, S. 48f
  • Wilke, Den Talmud und den Kant, S. 179.