Sohn des späteren Karlsruher Oberlandesrb.s Tia W., 1778 Rb. in Mühringen, 1797 Landesrb. des badischen Unterlands mit Sitz in Sulzburg. Sein Gehalt betrug 200 fl. fix und 100 fl. Nebeneinkommen. Sein Wunsch, bei der badischen Annexion des Breisgau 1806 auch dort die Rabbinerfunktionen zu übernehmen, erfüllt sich nicht, ebensowenig wie der Plan seines Vaters, ihm seine Nachfolge als Oberlandesrb. zu erwirken
er bekleidet aber nach dem Gesetz von 1809 das südlichste der drei badischen Provinzialrte.
Dokumente
CAHJP Jerusalem, „Karlsruhe“ S 378/11, vom 2. Aug. 1809, mit Gehaltslisten
GLA Karlsruhe, 196/281 und 239/2699 Entschädigung für ausfallende Gerichtsgebühren, 1806; vgl. Lewin, Badische Juden, S. 121; Gotzmann, Jüdisches Recht, S. 101
GLA Karlsruhe, 233/ 31325, vom 3. Juni 1826, Einteilung der Rabbinatsbezirke: W. sei schon „sehr alt“, man wollen nach seinem Ableben den Sprengel verkleinern.