ca. 1780 Rb. in Uherský Brod (Ungarisch-Brod), Mähren. Kehrt 1792 in seine Heimatstadt zurück, wo er als Dajan amtiert.
Literatur
Gold (Hrsg.), Judengemeinden Mährens, 1929, S. 554, über seine Genauigkeit im Ritualfach: „Er ordnete an, daß ein Schächter nur im Beisein des anderen schlachten dürfe und daß beide vorher dem Rabbiner den Chalif zeigen müssen“.