Sohn des Salomon, nach eigener Aussage schon seit 1802 in rb. Anstellung als „Stellvertreter“ in Marburg, verdient seinen Lebensunterhalt als Lottoeinnehmer. Unter dem Westphälischen Königreich geprüft und am 28. März 1809 zum Unterrb., nach dem Tod seines Vorgesetzten Löb Berlin in Kassel zum Marburger Kreisrb. erhoben
Heirat mit Jeanette Metz (1787-1864), einer Rabbinerstochter aus Offenbach. 1813 Kandidat um Kalkars Stelle im Konsistorium. Unter der kurhessischen Restauration muß er nach Kirchhain ins Lottogeschäft zurückkehren und wird erst am 12. April 1824 von der Regierung zum provisorischen Provinzialrb. für Oberhessen ernannt, gegen eine Gemeindeopposition, die ihm mangelnde Qualifikation, Nachlässigkeit und Spielleidenschaft vorwirft. Er verbindet jedoch zeitlebens das Rt. mit dem Vorsitz im Vorsteheramt
während der Vakanz des Landesrts. sitzt er vom 20. Dez. 1826 zum 25. Nov. 1836 in der kurhess. Prüfungskommission für Rabbinatskandidaten. Er wird aus dem Landesrt. ausgeschlossen, als er sich weigert, sich selbst der Prüfung zu unterwerfen (so TZW 1846, S. 190). Mit J. Friedländer (Brilon) und M. Steinhardt (Paderborn) gehörte er zu den ältesten dt. Reformrb., zelebriert seit 1825 Konfirmationen und will 1832 das Fasten des 9. Av abschaffen
er ordiniert Abr. Geiger und andere Reformer der Folgegeneration. Teilnehmer der 2.-3. Rb.-Versammlung. Die Orthodoxen verlangen verschiedentlich erfolglos seine Entfernung. 1861 tritt er in den Ruhestand.
Dokumente
StA Marburg, 16/11989, vom 6. Dez. 1822 und 21. April 1823 (frdl. Mittlg. von Herrn Gottfried Mehnert), zwei Gutachten zur Reform der Rabbinerausbildung: Obligatorisches Studium der Rb. an der Universität mit parallelem Unterricht bei ihm solle „Aufklärung auch von oben herunter“ bewirken. G. erwähnt ein Memorandum von 1816 zur Verbesserung des Schulund Armenwesens; die Akten zeigen entscheidenden Einfluß seiner Eingaben auf die Neuordnung des kurhess. Rts. durch Verordnung vom 30. Dezember 1823
StA Marburg, 19h/919, mit einem Gutachten gegen die Errichtung eines kurhess. Landesrts. (13. Feb. 1823), seiner Anstellungsprozedur (1824), den Beschwerden über seinen Lebenswandel und einer ausgedehnten Rechtfertigung seinerseits vom 18. April 1826; er behauptet, daß das Lottogeschäft, „welches früherhin den Justizbeamten (sowohl im Einzelnen als im Ganzen) zugetheilt war, einem Geistlichen vielleicht weniger entehrend wäre, als der Vieh- und Fruchthandel“, zumal manche Pfarrer sogar „Kornwucher“ trieben. Ebenso vertrage es sich mit der Rabbinerwürde, daß er mit jungen Leuten in Wirtshäusern „zuweilen Nachmittags oder Abends, zur Erholung, eine Parthie L’hombre oder Schach spiele“. Es sei genug, dass er alle drei Monate predige, denn „Predigten, besonders deutsche, sind gar kein Bestandtheil des bisherigen jüdischen Gottesdienstes“
Ebd., 19h/597 mit seinen Dienstverhältnissen seit 1833. Am 24. März 1839 erklärt er, daß er vor dem Westphäl. Dekret vom 31. März 1808 den Namen Moses Salomon(sohn) führte und schon als Rb. des Oberfürstentums tätig war (z. B. 1807 beim Todesurteil des sog. „Hampel hol mich“). 14. Nov. 1860 wünscht der Gemeindevorstand, die geplante Pensionierung solle „bei seiner sich gleichgebliebenen Tüchtigkeit und seiner außerordentlichen gegenwärtigen Geistesfrische“ noch ausgesetzt werden
Ebd., 19h/1018, über seine Tätigkeit in der Prüfungskommission
HStA Wiesbaden, 365/586, mit dem Sterbeeintrag „Herr Moses Gosen, Provinzialrabbiner zu Marburg, alt 84 Jahre (angeblich)“. Seine Frau starb eine Woche nach ihm
Ebd., 365/726, über die Heirat seines Sohnes Salomon mit einer Offenbacher Kusine, 31. Mai 1831.
Publikationen
Projekt zu einer dt.-jüd. Synode, AZJ 1848, S. 431.
Literatur
Rabbinerliste des Westphäl. Kgrs. vom 15. März 1809; Sulamith II, 2, S. 298
Sulamith VII, 2, S. 398-400 Anm. druckt einen Brief G.s vom 6. Dez. 1832 über die bis dahin gehaltenen sieben Rabbbinerprüfungen in Marburg
IA 1841, S. 287f, Lob seiner Lehrerprüfungen
AZJ 1845, S. 450 über Eintreffen zur Rb.-Vers
AZJ 1861, S. 34, 272, Ausscheiden in den Ruhestand
Israelit 1861, S. 95, Freude der Orthodoxen über seinen Abgang
Japhet, „Wetzlar“, S. 251, über das Mißtrauen der Orthodoxen gegen ihn
Arnsberg, Hessen, Bd. I, S. 446; Bd. II, S. 51f
Lowenstein, „The 1840s“, S. 276
Schimpf, Hessen, S. 108, 121, über seine Schulpläne
Wilke, Den Talmud und den Kant, S. 421f, 431f, 461-463, 625.