Sohn des Hajum, aus Schonungen, 1768 fürststiftlich-landjudenschaftl. Unterrb. (dayyan ha-medinah) mit Sitz in Heidingsfeld bei Würzburg
als „Aktuar“ des Oberlandesrb. nimmt er einen großen Teil der Gerichtsverhandlungen und auswärtigen Vernehmungen des rabbinischen Zivilgerichts vor. Bei Aufhebung der rb. Gerichtsbarkeit und Neuorganisierung des Rabbinats tritt er mit 500 fl. jährlicher Pension in den Ruhestand.
Manuskripte
Zahlreiche tešuvoth (Voten) zu Rechtsfällen in den Archiven des Heidingsfelder rb. Gerichtshofs; StAWürzburg, Judenschaft Nr. 20-35.
Literatur
Bamberger, Würzburg, S. 48: „Sein Gehalt betrug 125 f. und an Hauszins (Mietsentschädigung) 33 f. jährlich. Er amtierte zugleich mit dem O.-R., war Mitrichter und hatte die Pflicht, die Urteile gemeinschaftlich mit dem O.-R. zu unterzeichnen. Doch scheint er, nach zahlreichen Akten zu schliessen, mit dem O.-R. nicht gut ausgekommen zu sein“
Hildesheimer, „Mendelssohn“, S. 103, nennt ihn als Pränumeranten der Mendelssohnbibel von 1801
Cohen, Landjudenschaften, Bd. II, S. 898: Die ritterschaftlichen Juden fechten seine Qualifikation an, auf Geheiß des Oberrb. muß er sich die ausstehenden Fähigkeitsatteste aus Frankfurt oder Fürth besorgen.