mit einem empfehlenden Zeugnis des Gymnasialrektorats in Würzburg im WS 1821/22 imm. als Orientalist an der Univ. Würzburg, fünf Semester Studium, 16.-19. Okt. 1827 Staatsprüfung in Ansbach mit Note 2, Bewerber in Bayreuth (1827). Nach der behördl. Schließung der Fürther Jeschiwa und Einziehung ihrer Stiftungsmittel wird er im März 1828 angestellt als „Talmudstudienlehrer“ mit 500 fl. Gehalt, vermag aber keine Schüler anzuziehen. H. beschäftigt sich als „Rabbinats-Substitut“ für Rb. Löwi, als Hilfsprediger und Schullehrer, seit April 1838 auch als Verwalter des Rts. von Thalmässing.
Dokumente
ARS Würzburg Nr. 1645 über die in Würzburg belegten Kollegien
StadtA Fürth, Fach 28, Nr. 4, Bl. 25, vom 31. Okt. 1827, Prüfungsbericht aus Ansbach
Ebd., Fach 28 Nr. 5, Personalakte
CAHJP Jerusalem D/Fu1/108, Bewerbung um das Rt. in Fürth 1830
Ebd., „Fürth“, prov. Nr. 270, mit Urteil der Vorsteher über H.s guten und orthodoxen Ruf (12. Mai 1845) sowie dem der orthod. Partei W. Hamburgers, wonach „Heidegger wegen seiner neologischen Richtung keine Hoffnung hat, irgend wo Rabbiner zu werden, sollte es ihm auch einfallen, sich um eine solche Stelle zu bewerben und seine hiesige mit Tittel und mit Mittel gegen eine mit Arbeit aufzugeben“ (14. Mai 1846)
CAHJP Jerusalem, D/Ba17a/37, vom 16. Feb. 1863, Bewerbung in Bamberg: „Ich bin hier als Docent der jüd. Theologie angestellt, und da durch Mißgeschick leider die Anstalt fürs Studium der jüd. Theologie nicht zum Leben gebracht werden konnte und ich deshalb zur Unthätigkeit in meinem Fache verwiesen war, betraute mich die hiesige Gemeinde mit der Assistenz des Rabbinats“, wobei „ich in Lehren und Handlungen dem gemäßigten Fortschritt huldige“
CAHJP Jerusalem, G5/1041, Familienbuch Fürth; „Talmud-Studien-Lehrer“ mit Datum der Ansässigmachung vom 24. März 1828
Ebd, G5/1038/I, S. 71, Nr. 252, Sterberegister Fürth, nennt seinen Beruf „Lehrer u. Rabbinatssubstitut“.
Literatur
WZJT 3, 1837, S. 126, über seine Teilnahme an der Kreissynode von 1836; „der Thalmudlehrer Heidecker aus Fürth wurde, gewiß nicht mit Recht, blos als Lehrer und nicht als Theolog anerkannt“
Gemeindestatistik Mittelfranken in IA 1840, S. 103
AZJ 1848, S. 193
Kohler, „Personal Reminiscences“, S. 471: „A mere nonentity, Dr. Heidegger“
Gotzmann, Eigenheit und Einheit, S. 48, zieht aus H.s bloßer Existenz den Fehlschluß, „die höhere religiöse Ausbildung blieb demnach zumindest in stark reduziertem Maßstab weiterhin gewährleistet“
Wilke, Den Talmud und den Kant, S. 381f, 386f, 636.