Sohn des Landesrb. Mordechai-Markus J. in Schwerin, tritt nach dessen Tod 1813 als Gegenrabbiner gegen den neu berufenen Josua Falk Albu auf. Laut Gemeindebeschluß vom 14. Nov. 1814 wird die Abhaltung von Privatgottesdiensten in seinem Haus untersagt
ein großherzogl. Reskript in diesem Sinne ergeht am 15. März 1816. Dem Kaufmannsberuf nachgehend, gab J. eigene Ritualentscheidungen aus und war nach der Verabschiedung der meckl. Synagogenordnung durch den Reformrb. Sam. Holdheim (19. Apr. 1843) erneut der Anführer einer Gruppe orthod. Dissidenten, der mit Reskript vom 22. Mai 1844 und Unterstützung von S. R. Hirsch separate Gottesdienste gestattet wurden. Noch 1848 tritt er als Gegner von Holdheims Nachfolger Dav. Einhorn auf.
Dokumente
UB Rostock, ms. orient. 254, enthält das Rabbinatsdiplom, „Diploma doctoris juris judaici pro Esaia Marco Jaffe, rabbini Suerinensis, et ceremonialis“; siehe Jersch-Wenzel (Hrsg.), Quellen, Bd. I, S. 89
LHA Schwerin, Landesrb. 51, vom 11. Aug., 2. Okt. 1843, 3. Juni 1844, Gutachten Sam. Holdheims gegen ihn und seine Gruppe; zwei Oberratsmitglieder kommentieren am 3. Oktober 1843: „Es ist freilich unbegreiflich, daß ein so geistig und moralisch niedrig stehender Mann, wie dieser Esaias Jaffe, von einem vernünftigen Menschen in Gewissenssachen zu Rath gezogen werden kann“; J. habe „mit jedem fungirenden Rabinner im Streit u. Unfrieden gelebt“
Ebd., Landesrb. 20, vom 4. Juli 1845, mit Holdheims Einspruch gegen von J. vorgenommene Trauungen
Ebd., Landesrb. 51, vom 20. Okt. 1845 dgl. gegen „die von E. M. Jaffe hieselbst erbetene Erlaubniß zur Trauung seiner Tochter im Auslande“.
Literatur
AZJ 1848, S. 251, die Schweriner Orthodoxen wollen Landesrb. Einhorn ab- und Esaias Jaffe an seine Stelle setzen