Als Sohn des Beer Marx Adler und der Junke Schiff, väterlicherseits Neffe zweiten Grades des Ffter. Kabbalisten Nathan Adler und mütterlicherseits Neffe der Ffter. Rb. Tewele und Mayer Schiff. Schüler des letzteren in Frankfurt. Aufnahme ins Frankfurter Bet-Din als Dajan und Heirat mit Rebecca Frankel (1765-1858), der Tochter des Hanauer Landesrb. Benjamin Kronstadt. 1788 Klausrb. der „Michael Davidischen Stiftung“ in Hannover. Seit dem 29. Feb. 1804 versieht er die interimistische Verwaltung des Hannoveraner Landesrts. gemeinsam mit seinen beiden Kollegen, Ende 1810 ist er allein noch am Leben und wird vom Westphäl. Konsistorium 1812 zum „provisorischen Landesrb.“ mit 200 Tl. Gehalt ernannt, welches Amt er auch nach der Restauration behält. In der Frage der frühen Beerdigung zeigt er sich fortschrittsfreundlich, gilt aber bei der Regierung wegen seiner schwachen Deutschkenntnisse für das Amt als ungeeignet. Seine drei Söhne Bär (1785), Gabriel (1788) und Nathan (1803) werden Rb.
letzterer folgt ihm 1829 im Landesrt.
Dokumente
New York JTS Mic. 5247 [IMHM 30.044] Rechnungsbuch aus den Jahren 1784-1796
HStA Hannover, Hann. 80, Hann. I A Nr. 469 über seinen Status, 1828
Ebd., Hann. 83b, Bd. Nr. 55, 96 und 98, Familien- und Sterberegister.
Manuskripte
New York, Jewish Theological Seminary, Rab. 870 Hs. seines Lehrers Meier Schiff mit eigenen Anmerkungen
Ebd., Adler 1580 [Mic. 5334, IMHM 34.895], 135 Bl., Talmudkommentare aus den Jahren 1818-1840, dazu einige Responsen, Hs. aus dem Besitz seines Sohnes
Ebd., Adler 4067 Zusammenfassung von JD und OH
Ebd., Mic 3615/1 Empfehlungsbriefe, Bl. 1-2
Ebd., Mic 3615/2 [IMHM 29.420] Eidesformeln vor dem Gericht in Hannover, Bl. 4-19
Ebd., Adler 1220 Briefe an ihn, 1809-1812
Ebd., Adler 4114 Eidesformeln in Hannover, 1816-1828.
Publikationen
Kanfe Nešarim Kommentar zu Tewele Schiff, Lešon ha-Zahav, 1822.
Epigraphik
Gräber Nr. 393a und 397 für seine Frau und ihn in Hannover; Abb. seiner Grabstele bei Wahl, „Hannover“, S. 47; Grabinschrift und Memorbucheintrag bei Gronemann, Genealogische Studien, Bd. II, S. 57f; nach ersterer war er 40 Jahre Klausrb. und davon 30 Dajan, nach letzterem war er 45 Jahre Klausrb. und 31 Jahre Dajan; seine talmud. Lehrtätigkeit beschränkte sich demzufolge auf seine eigenen Söhne (leh. innuch benaw la-torah). Seine Witwe wurde lt. Grabinschrift „mit großer Ehre“ (bichevod gadol) bestattet.
Literatur
Steinschneider, Bodleiana, Bd. II, Sp. 714f
Horovitz, Frankfurter Rabbinen, S. 240; Todesdatum hier fälschlich 1831
JE I 193, mit Familienstammbaum
M. N. Adler, „The Adler Family“, Jewish Chronicle 1909; über seine Nachkommen
Zuckermann, „Verwaltungsgeschichte“, S. 5, zitiert Bericht von Konsistorialrat Kaufmann: „Dieser übrigens rechtliche und im Talmud und den übrigen jüdischen Religionsgesetzen und Gebräuchen gelehrte Mann kann nun aber den Geschäften eines Oberland-Rabbiners nicht weiter vorstehen, weil er auch bereits 63 Jahre alt ist, weil er der deutschen Sprache so wenig im Reden als im Schreiben mächtig und daher bei wichtigen Handlungen [...] ganz unbrauchbar, in weltlichen Dingen völlig unerfahren ist und deshalb das gehörige Ansehen und die einem Oberland-Rabbiner ganz unerläßlich nothwendige Autorität bei der hiesigen Judenschaft so wenig als im Lande besitzt“
Schwarz, Däräch ha-Näšär
Löwenstein, „Hanau“, S. 24
Dietz, S. 12
EJ dt. I 866, Todesdatum hier fälschlich 1843
Gronemann, Genealogische Studien, Bd. I, S. 76f, Bd. II, S. 116, mit Todesdatum 15. April 1834